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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht

Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Duisburg kann jeder Arbeitnehmer aus Duisburg und Umgebung anrufen und hier sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen.

Er erhält anschließend von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht eine kostenlose Einschätzung seines Falles. Alle darüber hinausgehenden Unterstützungen stehen nur den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Duisburg zu.

Themen der Beratung
●    Rechtsschutz im Arbeitsrecht
●    Mobbing und Diskriminierung
●    Probleme des Jugend- oder Mutterschutzes
●    Ersteinschätzung eines Falles
●    Unstimmigkeiten bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung
●    Kündigungsschutzklagen
●    Vorbereitung eines Arbeitsgerichtsprozesses
●    Abmahnungen und wie man sich dagegen wehrt
●    Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
●    Alle Fragen rund um die Betriebsrente
●    Gründung eines Betriebsrates

Unsere Rechtsanwälte erbringen in der ArbeitnehmerHilfe Duisburg alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos.

Um die Kosten unseres Vereins zu decken, erheben wir einen Mitgliedsbeitrag von 40 Euro pro Kalenderjahr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bloß den Mitgliedern unseres Vereins die volle Unterstützung gewähren. Das ist zum einen eine Frage der Fairness und zum anderen ermöglichen die zahlenden Mitglieder die Arbeit unseres Vereins.


Warum ist eine kostenlose Vertretung unmöglich?

Immer wieder werden wir gefragt, weshalb unsere Anwälte keine kostenlose Vertretung von Arbeitnehmern anbieten und deren Beratungsleistung mit der Prozessvorbereitung abrupt endet. Unsere Anwälte dürfen es ganz einfach nicht. Der Gesetzgeber schreibt allen Anwälten mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen Gebührensatz vor. Darin ist festgelegt wieviel er für eine gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Rechnung stellen muss. Außerdem legt das RVG fest, wieviel er berechnen darf, nämlich das bis zu zweieinhalbfache des vorgeschriebenen Vergütungssatzes, wenn er einen erhöhten Aufwand zugrunde legt.

Alle Anwälte der Arbeitnehmer arbeiten absolut kostentransparent und erheben grundsätzlich nur den einfacher Gebührensatz. Die kostenlosen Beratungsleistungen der ArbeitnehmerHilfe Duisburg gibt es, weil diese ehrenamtlich erbracht werden dürfen.


Ergänzung der Rechtsschutzversicherung

Manche Anwälte verlangen für Ihre Beratung sehr hohe Beträge, weil diese nicht gesetzlich reguliert sind. Das ist einer der Gründe, weshalb die meisten Rechtsschutzversicherungen zwar die Vertretung zahlen, aber nicht die schwer kalkulierbare Beratung. Die kostengünstige Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Duisburg ist deshalb die ideale Ergänzung, um sich rundum zu schützen.


Antrag auf Prozesskostenhilfe

Bedürftige Arbeitnehmer müssen keineswegs auf anwaltliche Vertretung verzichten, denn Sie haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Diese deckt neben den Anwaltskosten auch die Gerichtsgebühren bei Arbeitsgerichtsprozessen ab. Die Prozesskostenhilfe ist an keine Formvorschriften gebunden und kann problemlos beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt werden. Falls Sie das nicht möchten, kümmert sich ein Anwalt von uns, und beantragt das für Sie.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0203-60015170

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0203-60015170

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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